AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen von Friederike Netlitz Kleintierbetreuung
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Die Leistungen von Friederike Netlitz Kleintierbetreuung (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „AN“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten mit der rechtsverbindlichen Auftragserteilung durch den Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „AG“) als angenommen. (2) Der AN betreibt ein Dienstleistungsunternehmen zur Betreuung von Heim- und Haustieren im Haushalt des AG bzw. im Rahmen eines Gassi-Services während der Abwesenheit des AG. (3) Ergänzende oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
1.01 Inhalte der Webseite
Die Webseite www.haustierbetreuung.net dient als Informationsplattform. Die dort einsehbaren freien Betreuungszeiten, Preise und Kontaktmöglichkeiten sind freibleibend und unverbindlich.
1.02 Buchung und Vertragsschluss
(1) Die Buchung von Dienstleistungen kann über das Online-Buchungsformular unter www.haustierbetreuung.net/buchen, per E-Mail (Buchung@haustierbetreuung.net) oder über Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp) angefragt werden. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der AN die Buchungsanfrage ausdrücklich in Textform bestätigt. (2) Telefonische Anfragen über die Rufnummer 01522-4060463 sind unverbindlich und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer anschließenden Bestätigung in Textform oder der beidseitigen Unterschrift auf einem gesonderten Betreuungsvertrag. (3) Da Kalenderdaten parallel angefragt werden können, behält sich der AN vor, Buchungsanfragen vor der verbindlichen Bestätigung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
1.03 Erfüllungsort und Leistungsumfang
(1) Die vereinbarten Leistungen werden im Haushalt des AG oder im Rahmen des Gassi-Services von dort aus erbracht. Der genaue Leistungsumfang wird im individuellen Betreuungsvertrag festgehalten. (2) Der Erfüllungsort ist auf folgende Stadtteile von Kiel beschränkt: Dietrichsdorf, Ellerbek, Elmschenhagen Nord, Elmschenhagen Süd, Elmschenhagen-Kroog, Gaarden, Neumühlen, Wellingdorf, Wellsee. Anfragen außerhalb dieser Stadtteile werden nicht angenommen bzw. führen nicht zu einem Vertragsschluss.
1.04 Pflichten des Auftraggebers bei Pflegeantritt
Bei Beginn des Betreuungszeitraums sind vom AG bereitzustellen:
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Ein von beiden Parteien unterzeichneter Betreuungsvertrag.
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Alle für den Zugang zur Wohnung und Pflege notwendigen Schlüssel.
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Ein gültiger Impfschutznachweis (sofern für die jeweilige Tierart üblich/vorgeschrieben).
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Sämtliche für den Betreuungszeitraum benötigten Betriebsmittel (Futter, Einstreu, Pflegeutensilien, Medikamente, Halsband, Leine etc.) in ausreichender Menge.
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Sollten die Mittel nicht ausreichen, ist der AN berechtigt, zwingend notwendiges Material und Futter auf Kosten des AG nachzukaufen. Die Auslagen sind gegen Nachweis vom AG zu erstatten.
1.05 Gesundheit und Verhalten des Tieres
(1) Der AG versichert, dass das zu betreuende Tier frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist und keine akute Gefahr für den AN oder Dritte darstellt. (2) Der AG ist verpflichtet, den AN vorab über alle relevanten charakterlichen Eigenschaften, gesundheitlichen Einschränkungen sowie Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Beißverhalten, starker Jagdtrieb, Weglauftendenzen, Aggression gegen andere Tiere) unaufgefordert und vollständig zu informieren. (3) Der AN behält sich das Recht vor, die Betreuung von Tieren, deren Verhaltensauffälligkeiten im Vorfeld verschwiegen wurden oder die eine unvorhersehbare Gefahr darstellen, abzulehnen oder abzubrechen.
1.06 Sorgfaltspflicht und Notfallmaßnahmen
(1) Der AN verpflichtet sich, die ihm anvertrauten Tiere verhaltens- und artgerecht sowie unter Beachtung des Tierschutzgesetzes zu betreuen. (2) Der AN verpflichtet sich, die überlassenen Räumlichkeiten nur mit der gebotenen Sorgfalt zu betreten und auf den Erhalt des Hausrats zu achten. (3) Bei drohenden Gefahren für die Immobilie oder den Hausrat des AG (z. B. Rohrbruch, Brand, Einbruch) wird der AN den AG oder dessen Notfallkontakt unverzüglich benachrichtigen. Sofern Gefahr im Verzug ist, ist der AN berechtigt, eigenständig Rettungskräfte, Handwerker oder die Polizei im Namen und auf Rechnung des AG einzuschalten, um den Schaden zu minimieren. (4) Der AN wird Dritten ohne ausdrückliche Erlaubnis des AG keinen Zutritt zu den Räumlichkeiten gewähren.
1.07 Erkrankung oder Verletzung des Tieres
(1) Sollte das Tier während der Betreuungszeit erkranken oder sich verletzen, wird der AN – sofern es die Dringlichkeit erlaubt – den AG oder dessen Notfallkontakt unverzüglich kontaktieren, um das weitere Vorgehen abzustimmen. (2) Bei Gefahr im Verzug oder Nichterreichbarkeit des AG ist der AN berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen und bestem Wissen und Gewissen eine tierärztliche Behandlung oder eine Tierklinik im Namen und auf Rechnung des AG zu beauftragen. Das Tierwohl steht hierbei im Vordergrund. (3) Die anfallenden Tierarzt- und Transportkosten trägt vollumfänglich der AG. Das Zahlungsziel für vom AN ausgelegte Kosten beträgt 14 Werktage nach Rechnungstellung.
1.08 Erreichbarkeit
Der AG verpflichtet sich, für den gesamten Betreuungszeitraum eine funktionierende Telefonnummer zu hinterlassen, unter der er oder eine bevollmächtigte Vertrauensperson im Notfall erreichbar ist.
1.09 Datenschutz und Schlüsselverwahrung
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung personenbezogener Daten nach den Bestimmungen der DSGVO. Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung genutzt. (2) Die dem AN überlassenen Schlüssel werden mit größter Sorgfalt aufbewahrt und unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht.
1.10 Haftungsausschluss und -begrenzung
(1) Der AN haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des AN oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. (2) Für sonstige Schäden (z. B. Sach- und Vermögensschäden) haftet der AN nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht) beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Für Schäden an Gegenständen, der Wohnung oder dem Zubehör, die durch das zu betreuende Tier selbst oder durch höhere Gewalt verursacht werden, übernimmt der AN keine Haftung. (4) Für das Entweichen, die Erkrankung oder das Versterben des Tieres während des Betreuungszeitraums haftet der AN nicht, es sei denn, dies wurde durch eine nachweislich vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des AN verursacht.
1.11 Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung
(1) Die vereinbarten Rechnungsbeträge für die Dienstleistung sind spätestens am ersten Tag des Betreuungszeitraumes in bar zu begleichen oder müssen bis zu diesem Tag auf dem Konto des AN eingegangen sein. (2) Nachträglich entstehende Zusatzkosten (z. B. durch unvorhergesehene Verlängerung, Notkaufeinkäufe von Futter etc.) sind direkt nach Abschluss der Betreuung in bar oder per unverzüglicher Überweisung zu begleichen.
1.12 Wertgegenstände
Der AG wird ausdrücklich darauf hingewiesen, Wertgegenstände, Bargeld und Schmuck in seinen Räumlichkeiten unter Verschluss zu nehmen. Für den Verlust von nicht verschlossenen Wertgegenständen haftet der AN nicht, es sei denn, ihm wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen.
1.13 Rücktritt und Stornierungsgebühren
(1) Der AN ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der AG unwahre Angaben zum Zustand oder Wesen des Tieres gemacht hat oder vertragliche Pflichten (z. B. Bereitstellung von Impfnachweisen) vor Beginn nicht erfüllt. (2) Bei einer Stornierung des Auftrages durch den AG werden folgende Stornierungspauschalen fällig:
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Bis zu 14 Tage vor Betreuungsbeginn: kostenfrei.
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14 bis 8 Tage vor Betreuungsbeginn: 30 % des vereinbarten Gesamtpreises.
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7 bis 4 Tage vor Betreuungsbeginn: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises.
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Ab 3 Tage vor Betreuungsbeginn bis zum Starttag: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises (unter Abzug etwaig ersparter Aufwendungen wie z. B. Fahrtkosten).
Dem AG bleibt der Nachweis gestattet, dass dem AN kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
1.14 Preise
Es gelten die am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preise laut der Preisliste auf der Webseite www.haustierbetreuung.net/preise.
1.15 Besondere Bestimmungen für den Gassi-Service
(1) Der AG versichert, dass für den zu betreuenden Hund eine gültige und den Zeitraum abdeckende Hundehalter-Haftpflichtversicherung besteht. Die Police bzw. ein Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen. (2) Während der Ausführzeiten bleibt der AG Tierhalter im Sinne des § 833 BGB (Tierhalterhaftung). (3) Richtet das Tier während der Gassi-Zeit Schäden beim AN (z. B. Beschädigung des Fahrzeug-Innenraums) oder bei Dritten (Mensch, andere Tiere, Sachschäden) an, haftet hierfür allein der AG im Rahmen der gesetzlichen Tierhalterhaftung. (4) Zum gemeinschaftlichen Gassi-Service werden nur sozial verträgliche Hunde mitgenommen. Ist ein Hund sozial unverträglich, muss dies zwingend im Betreuungsvertrag vermittelt und eine Einzelbetreuung vereinbart werden.
1.16 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.